Die Stadtjugendvertretung (SJV) setzt sich zusammen aus jungen Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren (siehe auch Ordnung der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN - 250 KJO, §17 und 18). In Frage kommen aktive Jugendliche aus den Kirchengemeinden, Ehrenamtliche aus der Kinder- und Jugendarbeit bis 27 Jahre, sowie Kirchenvorsteher:innen bis 27 Jahre. Für eine Dauer von zwei Jahren werden Mitglieder gewählt und in die SJV delegiert.
Aufgabe der Stadtjugendvertretung
Die Stadtjugendvertretung hat die wichtige Aufgabe, die Interessen der kirchengemeindlich getragenen Kinder- und Jugendarbeit sowohl innerkirchlich als auch in den Gremien der Stadt zu vertreten. Sie unterbreitet Vorschläge zur Entsendung von Delegierten in die Vollversammlung der Evangelischen Jugend unserer Landeskirche (EJHN), für Jugeddelegierte in der Stadtsynode und im synodalen Fachbereichssausschuss für Beratung, Bildung, Jugend.
Die SJV wählt Vertreter:innen für den Rat der Evangelischen Jugend. Dort hat sie insgesamt 8 Plätze. Weiterhin beraten und entscheiden gewählte Mitglieder der Stadtjugendvertretung gemeinsam mit Hauptamtlichen aus dem gemeindepädagogischen Dienst über die Verteilung der kommunalen Zuschüsse der Kinder- und Jugendarbeit für die Kirchengemeinden bzw. Planungsbezirke. Zudem gestaltet die SJV eigenständig Veranstaltungen von Ehrenamtlichen für Ehrenamtliche, wie beispielsweise das Format EDEN.
Vollversammlung und Wahlen
Alle zwei Jahre wird die Stadtjugendvertretung neu gewählt. Dazu werden aus den Gemeinden und Planungsbezirken einerseits per Direktmandat Jugendliche in die SJV delegiert. Andererseits können zusätzliche Plätze bei der Vollversammlung durch ordentliche Wahl besetzt werden.